Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) setzt sich aus Studierenden der MHL zusammen, die sich ehrenamtlich für die Belange der Kommilitonen einsetzen. Sie werden jährlich vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt und vertreten die Interessen der gesamten Studierendenschaft nach innen und außen: gegenüber anderen Hochschulgremien wie dem Senat, der Hochschulleitung und den Dozierenden der MHL sowie gegenüber Vertretern aus Politik, Kultur und Gesellschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sprechstunde (Montag bis Freitag) stehen die AStA-Mitglieder Studierenden mit Rat und Tat sowie mit zahlreichen Dienstleistungen (Erstellen des Internationalen Studierenden-Ausweises (ISIC), Ausleihen von Aufnahmegeräten und Kameras etc.) zur Seite.
Mitglieder des AStA
Der AStA freut sich über Anregungen aus der Studierendenschaft und über engagierte Kommilitoninnen und Kommilitonen. Er ist unter asta@mh-luebeck.de sowie in Sprechstunden ("AStA-Stunden") zu erreichen:
AStA-Stunden
Montag bis Freitag von 12 bis 13 Uhr im AStA-Büro (gegenüber von der Pforte)
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das zentrale Meinungs- und Willensbildungsorgan der Studierendenschaft der MHL, es besteht aus bis zu 34 Studierenden. Das StuPa entscheidet in allen Angelegenheiten der Studierendenschaft, für die nicht der AStA zuständig ist. Den Vorsitz führt ein dreiköpfiges Präsidium. Es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), bildet eigene Ausschüsse und fasst Beschlüsse, die dem AStA als Handlungsgrundlage dienen. Die Sitzungen finden regelmäßig einmal im Monat statt und können von allen interessierten Hochschulmitgliedern besucht werden. Die Termine werden zeitnah bekanntgegeben. Im MHLnet sind zudem die Protokolle der vergangenen Sitzungen dokumentiert.
Das StuPa befasst sich mit Themen wie beispielsweise dem landesweiten Semesterticket, Evaluationen von Lehrveranstaltungen oder der Verbesserung der Studiensituation an der Hochschule. Es hält den Kontakt zu den studentischen Mitgliedern im Senat, in der Studienleitung, im Hochschulrat und im AStA, ferner zum Verwaltungsrat des »Studentenwerk SH«. Außerdem tauscht es sich regelmäßig mit dem Präsidium der MHL aus. Dadurch ist es das unmittelbarste Sprachrohr, um Anliegen der Studierendenschaft in die zentralen hochschulpolitischen Gremien zu tragen.
Mitglieder des StuPa:
Ersatzmitglieder:
Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Der aktuelle Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Wie kann ich mein Semesterticket bestellen?
Das landesweite Semesterticket kann auf der Seite der NAH.SH bestellt werden.
Wo kann ich eine Rückerstattung meines Semesterbeitrags beantragen?
Die Beiträge des AStAs, des Semestertickets und des Hochschulsports können vom AStA der MHL rückerstattet werden:
Für die Erstattung des Studentenwerksbeitrags muss man sich an das Studentenwerk Schleswig-Holstein wenden:
Welche Unterlagen werden für eine Beitragserstattung benötigt?
Für die Rückerstattung beim AStA der MHL gibt es den Antrag "Rückerstattung Semesterbeitrag" (s.u.). Dieser muss ausgefüllt per Email oder Post zusammen mit den folgenden Unterlagen beim AStA eingereicht werden:
Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags muss das Formular "Rückerstattung Studentenwerk" (s.u.) ausgefüllt zusammen mit den darin genannten Unterlagen per Email oder per Post beim Studentenwerk eingereicht werden. Weitere Informationen dazu findet man auf der Webseite des Studentenwerks (s.u.).
Welche Fristen sind dabei zu beachten?
Beim Studentenwerk muss der Antrag vor Beginn des jeweiligen Semesters eingereicht werden. Hier gilt als Termin der 01.04. bzw. 01.10. eines Jahres. Beim AStA muss der Antrag spätestens am Ende des ersten Semestermonats gestellt werden (30.04. bzw. 31.10.). Ein Härtfallantrag (s.u.) kann bis einen Monat vor Ende der Vorlesungszeit gestellt werden. Als Frist gilt hier der 15.01. bzw. 15.06. eines Jahres.
Aus welchen Gründen kann der Semesterbeitrag erstattet werden?
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich nicht immatrikuliert bin?
Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen offiziell, aber befristet, an der MHL aufhalten, ohne immatrikuliert zu sein, können das Semesterticket freiwillig erwerben. Dafür muss der Beitrag für das regionale und das landesweite Semesterticket gezahlt werden. Interessierte wenden sich per Email an den AStA.
Gibt es eine Härtefallregelung?
Wenn keiner der oben genannten Gründe zutrifft, ist es möglich, bei der Studierendenschaft der MHL einen Härtefallantrag zu stellen. In diesem Fall ist das Ticket weiter gültig und die Studierendenschaft übernimmt Anteile des Semesterbeitrags. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Zahlung des Studierendenschaftsbeitrags nach den Umständen des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würde. Sprecht uns hierzu bitte persönlich an und wir werden eine Lösung finden. Selbstverständlich behandeln wir deinen Fall vertraulich.
AStA der MHL
Große Petersgrube 21
23552 Lübeck
24
T: +49 (0)451-1505-140
Mail an den AStA
StuPa der MHL
Große Petersgrube 21
23552 Lübeck
24
T: +49 (0)451-1505-140
Mail an das StuPa