Die Anforderungen im Masterstudiengang "Musik Vermitteln" (Master of Education Doppelfach Musik) setzten ein überdurchschnittliches Maß an berufsfeldbezogenen, individuellen und sozialen Kompetenzen voraus. Die Bewerbenden sollen über eine natürliche Autorität verfügen und die Fähigkeit zur Vermittlung von Musik im schulischen Umfeld erkennen lassen.
Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
- a) Gruppentest
Vorbereitete Anleitung einer Lerngruppe von ca. 5-10 Minuten Dauer nach eigener Wahl (zum Beispiel zu einem musikalischen Spiel, einer Body- oder Objekt-Percussion, einem Instrumental- oder Chorsatz, Tanz oder vergleichbaren Gruppenaktivitäten). Geprüft werden Interaktionsfähgigkeit und Flexibilität im Umgang mit einer musikalisch vorgebildeten Gruppe.
- b) Interdisziplinären Präsentation
mit künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Elementen (10-15 Minuten Dauer). Der künstlerische Vortrag kann auf dem Hauptinstrument, dem Nebeninstrument oder in Gesang erfolgen und Beiträge aus dem schulpraktischen Instrumentalspiel (Klavier, Gitarre, Percussion) integrieren.
Beispiel für eine interdisziplinäre Präsentation: Darbietung eines kurzen Instrumentalstückes, dessen musikhistorische Hintergründe didaktisch aufgearbeitet der Prüfungskommission erläutert werden.
- c) Angewandtes Klavierspiel
Vortrag von zwei Songs oder Liedern aus unterschiedlichen Stilbereichen (Gesang und Klavier)
Vom-Blatt-Spiel-Aufgabe (hier können drei Möglichkeiten gewählt werden: Standard, Popgesang oder Lied, jeweils mit Akkordsymbolen versehen)
- d) Kolloquium
Gespräch, bei dem Bewerbende überdurchschnittliche künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Kompetenzen sowie Verbalisierungs- und Reflektionsfähigkeit bezüglich musikdidaktischer Fragestellungen nachweisen sollen. Fragen zu den Lösungen der oben genannten Aufgaben (a, b, c) runden das Kolloquium ab.
- e) Gesang
Vortrag von zwei Vokalkompositionen (davon eine aus der klassischen Gesangsliteratur) und
Vortrag eines Textes
- f) Wissenschaftliche Arbeit
Von Bewerberinnen, die über einen ausschließlich künstlerischen Abschluss verfügen, der keine vergleichbare wissenschaftliche Arbeit umfasst hat, ist mit dem Zulassungsantrag eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 30.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) einzureichen.