1. Zwei vollständige Werke aus dem Solorepertoire
2. Ein vollständiges Werk aus dem instrumentalen Duorepertoire
(kein Orchesterpart)
Dauer der vorbereiteten Stücke: mindestens 45 Minuten
Bei den Werken unter 1. und 2. sollte eines aus der Klassik und eines aus dem 20. Jahrhundert sein.
Sollte kein eigener Duopartner/keine eigene Duopartnerin zur Verfügung sein, ist die Hochschule bei Bewerbungen zu einem Sommersemester bis zum 15. Januar bzw. bei Bewerbungen zu einem Wintersemester bis zum 15. Mai zu informieren. Die Hochschule wird sich bemühen, einen Partner/eine Partnerin für das gewünschte Werk zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht garantieren. In diesem Fall wird die Hochschule ein alternatives Werk bestimmen, zu dem ein Partner gestellt werden kann.
3. Klausurstück
Die Noten dieses Werks, welches aus dem Bereich Duorepertoire/Begleitung eines Solokonzerts stammt, werden dem Kandidaten eine Stunde vor Beginn der Prüfung ausgehändigt. Ein Überaum zum Einstudieren wird bereitgestellt.
4. Vom-Blatt-Spiel
Anmerkung
Die Eignungsprüfung-Satzung ist in Überarbeitung. Die Anpassung der EP-Satzung befindet sich im Genehmigungsverfahren.