In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (2006) verstehen wir Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft. Inklusion bedeutet positiv bewertete Vielfalt, die wir an unserer Institution auch leben wollen. Dies betrifft einerseits Fragen der Zugänge zu den verschiedenen Studiengängen und der Studierbarkeit. Andererseits wird Inklusion auch als Studieninhalt in den Studiengängen "Musik Vermitteln", Elementare Musikpädagogik und Instrumental- und Gesangspädagogik fokussiert. Inklusionsspezifische Kompetenzen werden in einer Vielzahl von Modulen und Lehrveranstaltungen des Bachelor of Arts, des Bachelor of Music und des Master of Education thematisiert und innerhalb verschiedener Formate vermittelt. Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit, bei der Hansestadt Lübeck eine Eingliederungshilfe zu beantragen. Alle Informationen zur Beantragung befinden sich hier.
Inklusion an der MHL
Große Petersgrube 21
23552 Lübeck
Inklusionsbeauftragte der MHL
Dr. Daniela Bartels
1.23
T: +49 (0)451-1505-150
F: +49 (0)451-1505-300
Mail an Frau Bartels