Die Unterstützung von Talenten wird an der MHL groß geschrieben. Im Fokus stehen Förderungen mit unmittelbarem Bezug zur Hochschule sowie die aktiven Kooperationen mit namhaften Einrichtungen, die Stipendien oder finanzielle Unterstützung gewähren.
Förderung mit unmittelbarem Bezug zur MHL
- Possehl-Stiftung Lübeck
Die Possehl-Stiftung fördert künstlerisch hochqualifizierte und begabte Musikerinnen und Musiker, die an der MHL studieren. Vergeben werden bis zu 10 Stipendien in Höhe von 500 Euro im Monat für ein Jahr oder Teilstipendien bis zu einer Gesamthöhe aller Stipendien von 60.000 Euro pro Studienjahr. Anmeldungen erfolgen durch die Hauptfachlehrerinnen und -lehrer an den Präsidenten der MHL. Einzelheiten zu Auschreibung, Bewerbungsfristen und erforderliche Unterlagen sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad Infinitum Foundation
Die Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad Infinitum Foundation vergibt Stipendien in Höhe von derzeit 800 Euro im Monat pro ausgewählte Stipendiatin bzw. Stipendiaten - unter Vorbehalt der eventuellen Überprüfung der Antragsunterlagen durch das Stiftungsmanagement. Soweit die Stipendiatinnen und Stipendiaten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder vergleichbare Förderungen erhalten, wird das monatliche Stipendium auf 300 Euro reduziert. Termine für das Auswahlverfahren und die Bewerbungskriterien sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- Förderergesellschaft der MHL
Die Förderergesellschaft ermöglicht Studierenden der MHL die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterkursen. Sie gewährt Stipendien und zinslose Darlehen für die Anschaffung von Instrumenten. Die Bewerbungsfrist orientiert sich an der Ausschreibung der STIBET-Stipendien.
- Musikhochschulstiftung an der MHL
Die Musikhochschulstiftung fördert den künstlerischen Nachwuchs an der MHL durch die Bereitstellung und Bezuschussung geeigneter Instrumente. Sie unterstützt bei der Durchführung von Gastvorträgen an der MHL sowie personelle, finanzielle und ideelle Unterstützung für die in der Satzung festgelegten Zwecke.
- YEHUDI MENUHIN Live Music Now Lübeck
Lord Yehudi Menuhin gründete 1977 in England die gemeinnützige Organisation Live Music Now (LMN), um klassische Musik live zu Menschen zu bringen und junge, begabte Musikerinnen und Musiker zu fördern. Seit 2004 gibt es den Verein Live Music Now Lübeck e.V., der junge Hochbegabte fördert, die von einer Jury aus Professorinnen und Professoren der MHL gemäß ihrer musikalischen Leistung ausgewählt wurden.
Andere Einrichtungen, die Stipendien oder finanzielle Unterstützung gewähren
- STIBET-Stipendien
Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) erhält die MHL vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanzielle Mittel zur Vergabe von Stipendien und für die fachliche Betreuung internationaler Studierender. Die Ausschreibung erfolgt jeweils Anfang April und Anfang Oktober, die Bewerbungsfrist ist Mitte April bzw. Mitte Oktober. Einzelheiten sowie erforderliche Bewerbungsunterlagen sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- PROMOS – DAAD-Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden der deutschen Hochschulen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm "PROMOS" mit dem Ziel, die bestehende Mobilität von Studierenden und Doktoranden deutscher Hochschulen zu steigern. Außerdem ermöglicht PROMOS den Hochschulen Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität sowie innerhalb ihrer Internationalisierungsstrategie zu setzen. Informationen zur Förderung, Auschreibung und zu Bewerbungsfristen sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- DAAD-Preis
Der DAAD-Preis in Höhe von 1.000 Euro wird einmal im Jahr an ausländische Studierende vergeben. Voraussetzung sind ein fortgeschrittenes Stadium des Bachelor- (mind. 2. oder 3. Studienjahr) oder Masterstudiums (mind. 2. Semester), gute Studienleistungen und ein gesellschaftlich-soziales Engagement. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Einzelheiten zur Auschreibung, zur Bewerbungsfrist und zu den erforderlichen Unterlagen sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- Deutschlandstipendium
Die Förderung erfolgt zu gleichen Teilen vom Bund und von privaten Förderern. Es werden derzeit zwanzig begabte Studierende, die hervorragende Leistungen im Studium oder Beruf erwarten lassen oder diese bereits erbracht haben, gefördert. Die Auswahl erfolgt durch die Stipendienauswahlkommission. Der Ausschreibungzeitraum ist im April, die Bewerbungsfrist Ende Mai. Das Deutschlandstipendium ist zeitlich beschränkt auf zwei Semester. Einzelheiten zur Auschreibung, zur Bewerbungsfrist und zu den erforderlichen Unterlagen sind im Downloadbereich im MHLnet zu finden.
- Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung
Das Cusanuswerk fördert junge Studierende, die ihr Studium mit hoher fachlicher Qualifikation, interdisziplinärem Interesse und schöpferischer Phantasie betreiben.
- Hans und Eugenia Jütting-Stiftung Stendal
Die Stiftung vergibt einmal im Jahr Förderungen an besonders begabte deutsche und polnische Musikstudenten, die an einer deutschen oder polnischen Musikhochschule studieren.
- Hinrichsen-Stiftung
Die Hinrichsen-Stiftung gewährt Überbrückungshilfen und Stipendien.
- Märkische Kulturkonferenz e.V.
Die Märkische Kulturkonferenz fördert junger Künstlerinnen und Künstler durch die Vergabe von drei Stipendien: für Musik, Literatur und Bildende Kunst.
- PE-Förderkreis für Studierende der Musik e.V.
Der Förderkreis unterstützt außergewöhnlich begabte Musikstudierende beim Erwerb eines eigenen Instrumentes. Hierzu werden zweckgebundene Darlehen vergeben, die für eine auf die Dauer des Studiums abgestimmte Zeit, zins- und tilgungsfrei gewährt werden. Die Tilgungsraten werden nach den individuellen Bedürfnissen bemessen. Die Stiftung verzichtet auf die banküblichen Zinsen. Vertrauensdozentin an der MHL ist Prof. Elisabeth Weber.
- Rotary Stipendien – Studentenhilfe Viadrina e.V.
Diese Förderung gilt vorrangig polnischen Studierenden. Die Voraussetzungen sind überdurchschnittliche Leistungen und ein fortgeschrittenes Studium. Eine Bewilligung erfolgt unter der Berücksichtigung von sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, nach einem persönlichen Gespräch.
- Studienstiftung des Deutschen Volkes
Zum bundesweiten Aufnahmeverfahren sind die Leitungen staatlicher Musikhochschulen in Deutschland vorschlagsberechtigt. Zuvor ist eine hochschulinterne Vorauswahl erforderlich, die zum Ende des Wintersemesters vom Vertrauensdozenten vor Ort (an der MHL: Prof. Elisabeth Weber) durchgefüht wird. Hierzu können Studierende mit einem überragenden künstlerischen Niveau und zugleich einer überdurchschnittlichen Allgemeinbildung von ihren HauptfachlehrerInnen vorgeschlagen werden. Die hochschulinterne Vorauswahl besteht aus dem Vorspiel zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch mit den KandidatInnen. Für SchulmusikerInnen gibt es innerhalb der Musikerauswahl ein eigenes Verfahren; sie konkurrieren nicht mit den Studierenden in der künstlerischen Ausbildung. Für sie wie auch für Studierende der Elementaren Musikpädagogik besteht die Vorauswahl aus einem verkürzten Vorspiel, daran schließt sich ein Kurzvortrag zu einem musikpädagogischen Thema und ein Gespräch an. In Bachelorstudiengängen kann der Vorschlag bis zum Ende des Studiums erfolgen. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium müssen in ihrem ersten Mastersemester vorgeschlagen werden. Notwendige Voraussetzungen und Details zum gesamten Verfahren finden Sie hier.
- Yamaha Stipendien-Wettbewerb
Die Yamaha Music Foundation of Europe (YMFE) vergibt einmal im Jahr Stipendien an Studierende unterschiedlicher Musikfachrichtungen. Informationen dazu sind den Plakaten und Flyer vor der Bibliothek zu entnehmen.